Informationsabend am 23. September 2017 in Biel/Bienne


















Ausländer- und Integrationsgesetz – Geplante Kürzung der Sozialhilfe: Unzulässiger Eingriff in die Kompetenz der Kantone und menschenunwürdige Ungleichbehandlung unter dem Deckmantel von nicht erwiesenen finanziellen Entlastungen
Das EJPD führt gegenwärtig eine Vernehmlassung über eine weitere Verschlechterung der Sozialhilfe für Personen aus so genannten Drittstaaten durch. Dies greift in unzulässiger Weise in die Kompetenzen der Kantone ein, die allein für Sozialhilfe zuständig sind. Deshalb wehren sich auch die SP Migrant:innen Bern gegen diese weitere Prekarisierung von Armutsbetroffenen.
Im Vorentwurf bzw. erläuternden Bericht zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes behauptet das EJPD, das Massnahmenpaket schränke die Sozialhilfeleistungen für Personen aus so genannten Drittstaaten ein, um Anreize für eine bessere Arbeitsintegration zu schaffen und die Ausgaben der Kantone und Gemeinden zu reduzieren. Beides trifft nicht zu: wer nur noch Nothilfe erhält, d.h. weniger als das Existenzminimum, hat noch weniger Chancen, einen Job zu finden. Und Einsparungen wird es noch weniger geben, weil die Prekarisierung zu hohen Folgekosten führt: Gesundheitliche Probleme und fehlender Zugang zu Bildung stehen der Aussicht entgegen, jemals noch erfolgreich eine eigene Existenz aufbauen zu können. Hinzu kommt, dass die vorgeschlagenen Massnahmen gegen die Grundrechte verstossen und mit der EMRK nicht vereinbar sind.
Zu begrüssen ist allein der Vorschlag, die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung in Härtefällen an vorläufig Aufgenommene zu konkretisieren. Allerdings geht der Entwurf zu wenig weit. So äussert er sich kaum zur Integration durch Bildung.
«Der Entwurf des Bundesrats weist in die falsche Richtung», stellt Nazan Belinda Walpoth, Ko-Präsidentin der SP-Migrant:innen Kanton Bern fest. Mit den weiteren Kürzungen der Sozialhilfe soll auf Kosten von Menschen gespart werden, deren Situation schon schwierig genug ist. Es ist zudem rechtswillkürlich, die Sozialhilfe auch für Personen einzuschränken, die vor dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen in die Schweiz eingereist sind.
Immer strengere «Integrationskriterien» hebeln den Begriff der Integration aus. Die neuen Bestimmungen bergen das Risiko, zu einer Art «Sippenhaft» unter den Familienmitgliedern zu führen. Das verstösst gegen die EMRK und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der auch in migrationsrechtlichen Verfahren am Grundsatz der Einzelfallprüfung festhalten. Dieser Grundsatz verbietet alle Formen der Sippenhaft.
Nachdem die gesetzlichen Bestimmungen seit 15 Jahren konsequent zu Ungunsten der Migrationsbevölkerung verschärft wurden (das AsylG wurde zwischen 2000 und 2006 siebenmal verschärft) ist der Bogen definitiv überspannt. Die SP-Migrant:innen Kanton Bern fordern:
Weitere Anliegen der SP-Migrant:innen Kanton Bern sind:
Auskunft
Nazan Belinda Walpoth, Ko-Präsidentin der SP-Migrant:innen Kanton Bern und Grossrätin,
079 311 15 91
Yvan Kolak, Ko-Präsident, 079 153 53 18
Materialien
Stellungnahme der SP-Migrant:innen Kanton Bern: Vernehmlassung zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, Einschränkung der Sozialhilfeleistungen für Personen aus Drittstaaten
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