Gründe und Forderungen der SP Migrant:innen Kanton Bern für einen demokratischeren und inklusiveren Kanton Bern (Vernehmlassungsantwort)

Vernehmlassungsantwort der SP Migrant:innen Kanton Bern zur Teilrevision der Kantonsverfassung und des Gemeindegesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren

Die SP Migrant:innen Kanton Bern unterstützt die Einführung eines fakultativen kommunalen Stimmrechts für ausländische Einwohner:innen. Wir begrüssen die Stärkung der Gemeindeautonomie und die Öffnung hin zu einer inklusiveren Demokratie.

Drei Gründe für einen demokratischeren und inklusiveren Kanton Bern

1. Demokratie stärken

190’000 Menschen (Stand 2023) leben im Kanton Bern, arbeiten hier, zahlen Steuern und sind direkt von lokalen politischen Entscheiden betroffen – haben aber keinerlei Mitsprache. Das kommunale Stimmrecht ermöglicht ihnen endlich eine minimale politische Teilhabe und damit wird der gesellschaftliche Gestaltungsraum für alle Betroffenen geöffnet. Dies erhöht die Legitimität demokratischer Entscheide und erweitert damit den sozialen Konsens bei lokalen Entscheidungen.

2. Integration wirksam fördern

Politische Mitbestimmung erhöht die Verbundenheit mit der Gemeinde und fördert die Integration nachhaltig. Migrant:innen, die genauso von kommunalen Entscheiden betroffen sind, erhalten erstmals die Möglichkeit, ihre Lebensrealität mit ihrer eigenen Stimme politisch einzubringen, was den sozialen Zusammenhalt stärkt.

3. Gemeindeautonomie sinnvoll erweitern

Gemeinden können selbst entscheiden, ob sie das Stimmrecht ausweiten möchten. Diese flexible Lösung respektiert lokale Gegebenheiten und ermöglicht innovativen Gemeinden, demokratische Öffnung proaktiv voranzutreiben. 

Änderungsvorschläge zur Teilrevision der Kantonsverfassung und des Gemeindegesetzes

Wir empfehlen zudem, die hohen Aufenthaltsanforderungen mittelfristig zu überprüfen, damit Menschen nicht unnötig ausgeschlossen werden. Diesbezüglich schlägt die SP Migrant:innen Kanton Bern folgende Änderungen vor:

1. Keine Anknüpfung an den ausländerrechtlichen Status

Entscheide auf Gemeindeebene betreffen alle in der Gemeinde lebenden Personen, unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status. Dazu zählen Personen mit Aufenthaltsbewilligung B sowie Personen im Asylbereich. Eine Einschränkung der Mitwirkungsrechte aufgrund der Bewilligungsart ist sachlich nicht gerechtfertigt und führt zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung.

2. Gleiche Rechte für alle betroffenen Personen

Demokratische Mitwirkung soll sich an der tatsächlichen Betroffenheit orientieren. Wer in einer Gemeinde lebt, dort arbeitet oder auf kommunale Entscheide angewiesen ist, soll unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus die gleichen Rechte haben.

3. Anpassung der Mindestaufenthaltsdauer in der Schweiz

Die vorgesehene Mindestaufenthaltsdauer von zehn Jahren in der Schweiz ist überhöht und unnötig, da nur kommunale politische Entscheidungen im Fokus stehen.

4. Anpassung der kantonalen Mindestwohndauer

Entsprechend ist auch die geforderte Mindestwohndauer von fünf Jahren im Kanton Bern unnötig restriktiv. Andere Kantone zeigen, dass kürzere Fristen ausreichend sind: Der Kanton Neuenburg sieht fürs kommunale Stimmrecht eine kantonale Mindestaufenthaltsdauer von einem Jahr vor. Eine entsprechende Reduktion würde der Mobilität innerhalb der Schweiz Rechnung tragen und gleichzeitig eine ausreichende lokale Verankerung sicherstellen.

5. Gemeindeautonomie stärken

Gemeinden sollen weiterhin die Möglichkeit haben, über weitergehende Mitwirkungsrechte selbst zu entscheiden. Starre kantonale Vorgaben schränken diese Autonomie ein und verhindern bedarfsgerechte, lokale Lösungen.

Fazit

Die Teilrevision sollte nicht auf Ausschluss, sondern auf Teilhabe ausgerichtet sein. Wir fordern den Verzicht auf eine Anknüpfung an den ausländerrechtlichen Status sowie eine Reduktion der Aufenthaltsfristen auf ein verhältnismässiges Mass, im Einklang mit bewährten Regelungen anderer Kantone.

Solidarische Grüsse

SP Migrant:innen Kanton Bern

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